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Es gelten die unten aufgelisteten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Schweizer Obligationenrecht (OR), Gerichtsstand Basel, Kanton Basel - Stadt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Grundlegendes
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und René und Andrea Gasser als Betreiber von Bed and Breakfast Casa Bella, im Folgenden als Gästehaus bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Gästehauses. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel, Kanton Basel - Stadt, Gerichtsstand. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Gästehaus zustande.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gästehaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Gästehaus verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Gästehaus erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken sind nicht gestattet.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr, muss das Gästehaus bei Reservation telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Gästehaus frei über die Zimmer verfügen kann.
7. Preise / Zahlungsbedingungen
Die vom Gästehaus kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen Beherbergungsabgaben und andere Abgaben mit ein.
Die angegebenen Preise gelten vorbehältlich Preisänderungen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Gästehaus bestätigt werden.
Das Gästehaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Sofern keine Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag
spätestens bei Abreise zu bezahlen.
Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Gästehaus eine sofortige Anzahlung.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Gästehaus vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich sämtlicher durch den Gast bezogenen Leistungen.
8. Rücktritt durch das Gästehaus
Bis und mit 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann das Gästehaus ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
▪ eine vereinbarte Vorauszahlung wird vom Gast nicht fristgerecht bezahlt;
▪ höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
▪ Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angaben, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
▪ das Gästehaus begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hausgäste oder das Ansehen des Gästehauses beeinträchtigen kann;
▪ der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
▪ der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Gästehauses aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
9. Annullation der Reservation durch den Gast
a) Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes, werden die gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gastes beim Gästehaus. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Gästehaus die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
b) Annullationsgebühren
▪ Bei einer Annullierung von weniger als 21 Tagen vor dem Ankunftsdatum, wird die ganze Anzahlung zurückbehalten.
▪ Bei einer Annullierung von weniger als 10 Tagen vor Ankunftsdatum werden 100% der gebuchten Leistungen verrechnet.
c) Schadenminderung
Das Gästehaus ist bestrebt, für annullierte Reservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Gästehaus die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag,
den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
10. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben, etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
11. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Gästehaus berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
12. Nutzungsbedingungen
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Gästehauses durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Gästehaus- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Die dem Gast überlassenen Schlüssel, bleiben Eigentum des Gästehauses. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Bei Verlust eines Schlüssels wird dem Gast mindestens CHF 150.00 pro Schlüssel
in Rechnung gestellt.
Für einen gratis Zugang zum Internet erhält der Gast an der Rezeption die Login - Daten.
Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Login - Daten.
Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Gästehaus nicht gestattet.
Für allfällige Schäden an Mobiliar, Einrichtungen, Textilien etc., die der Gast nachweislich verursacht sowie für das Rauchen in den Zimmern und im Gebäude werden die Kosten für Reparatur und Reinigung in Rechnung gestellt – diese betragen mindestens CHF 500.00.
13. Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Gästehaus nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
14. Speisen und Getränke
Die Gastgeber stellen dem Gast ein interkontinentales Frühstück zur Verfügung. Dieses ist im Preis inbegriffen. Dafür darf die Kücheninfrastruktur benützt werden.
Ebenso darf die Kücheninfrastruktur benutzt werden, um mitgebrachte Speisen zuzubereiten und einzunehmen. Es gilt die Weisung, die Küche in einem sauberen Zustand zu verlassen, damit andere Gäste nicht durch Unordnung oder Verschmutzungen belästigt werden.
15. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Räumlichkeiten des Gästehauses bzw. auf dem Gästehausareal. Das Gästehaus übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Gästehaus übernimmt für den Verlust oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
16. Handlungen, Benutzung und Haftung
a) Gästehaus
Das Gästehaus bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird sich das Gästehaus auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Gästehaus anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung
des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Gästehaus lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.
Ebenso lehnt das Gästehaus die Haftung für Personenschäden ab.
Das Gästehaus haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen,
welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Gästehaus für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter bzw. seine Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Gästehaus dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel und Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Gästehaus zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
17. Tierhaltung
Es dürfen keine Tiere in das Gästehaus mitgebracht werden.
18. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet.
Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Nach Ablauf einer 30-tägigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen entsorgt oder einer gemeinnützigen Institution übergeben.
19. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Gästehaus selbst erbracht werden, so handelt das Gästehaus lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Social Media, Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Gästehaus, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Gästehaus.
Rufschädigende oder ehrverletzende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie beispielsweise TripAdvisor) über Dienstleistungen des Gästehauses, welche nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und vom Gästehaus widerlegt werden können, werden bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche des Gästehauses bleiben vorbehalten.
Das Gästehaus behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.
Riehen im Mai 2021
BnB Casa Bella
Andrea & René Gasser
CH - 4125 Riehen, Steingrubenweg 151, info@bnbcasabella, +41 61 641 32 64